Risk & Compliance
Die Anforderungen an Verantwortliche in Unternehmen (und zwar nicht nur Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer) im Rahmen der Überwachung und Ausgestaltung der Corporate Governance-Systeme sind gestiegen. Immer neue Vorschriften oder Empfehlungen, wie DCGK, BilMoG, KonTraG oder §107 Abs. 3 AktG führen zu immer mehr Bedarf an fachlicher Beratung. Diese muss extern erbracht werden, um im Schadenfall eine Exkulpationsmöglichkeit zur Verfügung zu haben („ISION“-Entscheidung des BGH).
Führungskräfte im Unternehmen treffen regelmäßig unternehmerische Entscheidungen. Solche sind mit Unsicherheiten verbunden. Quantifizierte Unsicherheiten bilden die Risiken, die sodann instrumentell zu steuern sind. Risikomanagement umfasst alle erforderlichen Maßnahmen zur systematischen Überwachung, Erkennung, Analyse, Bewertung, und Kontrolle der Risiken.

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