Wieder RISE – diesmal der SAP Supportgebühren 2025

03/09/2024

Wieder RISE – diesmal der SAP Supportgebühren 2025

Zu Januar 2025 hat SAP die nächste Steigerung der Wartungs- und Supportgebühren für bestehende SAP-On-Premises-Softwarelizenzen um bis zu 5 % angekündigt. Diese Erhöhung betrifft alle Arten von Support, einschließlich SAP Standard Support, SAP Enterprise Support und SAP Product Support for Large Enterprises (PSLE). Worauf diese Erhöhung begründet ist und welche Punkte Sie jetzt prüfen sollten, haben wir für Sie in unserem Blogbeitrag zusammengefasst.

Vertragsgrundlage für die Erhöhung der Supportgebühren

Die vertragliche Basis für die Anpassung der Supportgebühren ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Softwareüberlassung und Pflege der SAP verankert (vgl. Version 03/2023 – Abschnitt 4.1.6).

Maßgeblich für eine Preisanpassung ist der Index der Bruttomonatsgehälter von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland im Bereich IT-Dienstleistungen (GENESIS-Tabelle: Schlüssel: 62361-0016 / Code WZ08-62).

Ältere Verträge stellen noch auf die Indexzahlen der Fachserie 16, Reihe 2.4, Gruppe J 62 des Statistischen Bundesamts ab. Die Fachserie wurde jedoch 2022 eingestellt und durch die zuvor genannte Datenbank ersetzt.

Die Erhöhung der Supportgebühren darf prozentual maximal der Indexveränderung entsprechen. Als Zeitraum ist die Indexänderung seit der letzten Ankündigung der Supportkostenerhöhung heranzuziehen bzw. der Zeitpunkt des Lizenzerwerbs, wenn noch keine Erhöhung stattgefunden hat. Die initiale Supportlaufzeit sowie neue Lizenzkäufe sind von der Erhöhung ausgenommen.

Die Indexänderung und die damit resultierende exakte Supportkostenerhöhung für Kunden in Deutschland und Österreich wird erst mit Veröffentlichung des Indexwertes im September ermittelt. Die maximale Erhöhung beträgt dabei 5%.

Die Ankündigung seitens SAP muss schriftlich und mindestens zwei Monate vor dem 1. Januar 2025 erfolgen. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail an die hinterlegten kaufmännischen Kontakte in SAP for Me oder kann bei Bedarf beim SAP Vertriebsansprechpartner oder per Email an cpinotification@sap.com angefragt werden. Sofern kein Kundenkontakt hinterlegt ist, schlägt die E-Mail möglicherweise beim CFO oder CEO auf. Die Kommunikation erfolgt ohne konkreten Vertragsbezug und Berücksichtigung individueller Vereinbarungen. Indirekte Kunden erhalten die Benachrichtigung über ihren SAP Partner. Für Kunden besteht laut AGB ein Sonderkündigungsrecht für den Support von zwei Wochen ab Zugang der Gebührenanpassung.

Auswirkungen und Empfehlungen

Das Sonderkündigungsrecht dürfte für eine so umfangreiche und kritische Applikation wie SAP in der Regel keine Option darstellen. Dennoch sollten Sie spätestens nach Erhalt der Ankündigung zur Erhöhung der Supportgebühren der SAP einige Punkte genauer prüfen:

  • Bestehen individuelle Regelungen zur Erhöhung der Supportgebühren?
  • Ist die Ankündigung fristgerecht erfolgt?
  • Welche Supportverträge sind betroffen?
  • Wann wurde die letzte Supportkosten-Erhöhung angekündigt?
  • Wie hoch ist die maximale Support-Erhöhungsrate basierend auf der Indexentwicklung seit der letzten Supportkosten-Erhöhung?

Oftmals lassen sich durch eine sorgfältige Prüfung Ansatzpunkte finden, die in letzter Konsequenz zu einer teilweisen Reduktion oder sogar vollständigen Entfall der Supportkostenerhöhung führen können.

Natürlich können Sie zur Bewertung auch unseren Expertenrat hinzuziehen. Sprechen Sie uns gerne an.

Verfasser: Felix Baran