Ist das MCA-E das Ende des Microsoft Enterprise Agreement (EA)?

11/11/2025

Ist das MCA-E das Ende des Microsoft Enterprise Agreement (EA)?

Das Microsoft Customer Agreement (MCA) ist ein vereinfachter, digitaler und unbefristeter Vertrag, um Microsoft Online Services zu erwerben. 
Die Vision von Microsoft ist es, ältere und umständlichere Agreements schrittweise durch das MCA abzulösen. Was bedeutet dies für Kunden?

Entwicklung hin zum Microsoft Customer Agreement

Das jetzige MCA wurde bereits 2019 als Ersatz für das Microsoft Cloud Agreement eingeführt. Seither hat das MCA zunehmend an Bedeutung gewonnen. Azure Dienste werden seit 2021 selbst für EA-Kunden auf das MCA umgestellt und es wurden nach und nach neue Features und Erwerbsoptionen hinzugefügt.

Ab 2025 soll nun eine sukzessive Migration vom EA auf das MCA erfolgen. Hierbei sollen alle sechs Monate zusätzliche Features ergänzt werden, um den Umstieg für die Kunden zu erleichtern und attraktiver zu gestalten. Allerdings ist die Verlängerung des EAs für Kunden mit geringen Volumina bereits seit Anfang 2025 nicht mehr möglich.

Bei einem Wechsel zum MCA haben Kunden generell die Wahl zwischen drei Vertriebskanälen:

  • Direktvertrag mit Microsoft über das sogenannte Microsoft Customer Agreement – Enterprise (MCA-E)
  • MCA über eine Cloud Solution Provider (CSP)
  • Self Service via Web Direct (als Standardvertrag ohne Rabatte)
Darstellung der Entwicklungen zum MCA-E

EA vs. MCA-E: Angebot & Vertragskonditionen im Vergleich

Während sich der Umfang der angebotenen Online Services beim EA und MCA gleicht, unterscheidet sich allerdings hierbei die Laufzeit. Beim EA ist die Laufzeit der Subscriptions co-terminiert mit der Vertragslaufzeit des EA, während sich der Kunde beim MCA für eine individuelle Laufzeit der Subscriptions entweder monatlich, jährlich oder 3-jährig entscheiden kann, mit der Option diese miteinander zu co-terminieren.

Auch bei den Azure Services gibt es Unterschiede. Hierbei sind die Azure Services im EA nur für Bestandskunden verfügbar. Die präferierte Variante für Microsoft ist die Azure Services über das MCA-E inklusive eines Microsoft Azure Consumption Commitment (MACC) zu beziehen. Allerdings ist das EA noch führend im Bereich On-premises Lizenzen inkl. der Software Assurance (SA), die im MCA nur ohne SA verfügbar sind.

Wesentliche Diskrepanzen bei den Vertragskonditionen sind die begrenzte Vertragslaufzeit des EA im Vergleich zum unbegrenzten Evergreen-Vertrag beim MCA. Damit verbunden sind auch der fehlende Preisschutz über einen längeren Zeitraum beim MCA-E sowie keine klassischen Vertragsverlängerungszeitpunkte. Allerdings gibt es auch keine Mindestmengen oder -volumina beim MCA-E, sodass dieses für Unternehmen jeder Größe geeignet ist.

Chancen und Risiken des MCA-E

Beim Produktportfolio fokussiert sich das MCA-E noch auf Azure und die Online-Services, wobei das Angebot sukzessive alle sechs Monate erweitert werden soll. Nutzungsrechte für On-premises Produkte werden sukzessive als Subscriptions aufgenommen. So, wurde beispielsweise im Juli 2025 Exchange Server SE im Angebot des MCA-E ergänzt.

Vorsichtig sollte man beim MCA-E bei den Preisen sein. Grundsätzlich gelten für das MCA-E die Listenpreise ohne Rabattstaffeln, welche allerdings ab 11/2025 für Online Services bei der nächsten Verlängerung bzw. für neue erworbene Produkte auch für das EA & MPSA wegfallen. Wie auch beim EA können bei hohen Abnahmevolumen Preise direkt mit Microsoft verhandelt werden. Allerdings sind diese lediglich für die Laufzeit der jeweiligen Subscription gültig und nicht für alle Subscriptions im Gesamtvertrag. Somit müssen Preise individuell für die verschiedenen Subscriptions zum jeweiligen Ablauf der Laufzeit (monatlich, jährlich oder dreijährig) verhandelt werden. Allerdings soll es auch schon vorgekommen sein, dass die Preise der Subscriptions in der Verhandlung an die Laufzeit des MACC gekoppelt wurden. Dabei sind die Azure Preise allerdings nicht fixiert, sondern die monatliche Preisliste tritt in Kraft.

Zudem behält sich Microsoft gemäß Standardvertrag jederzeit das Recht vor, einen Compliance-Report innerhalb von 30 Tagen anzufordern. Bei Unterlizenzierung sollen die Preise für Nachkäufe dann bei 125% des aktuellen Preises liegen. Eine reguläre Lizenzprüfung im Zuge der Meldung der im letzten Vertragsjahr genutzten Lizenzen für das True Up und damit verbundene Transparenz über die Lizenzbedarfe beim EA gibt es beim MCA-E nicht. Eine Anpassung der Auditklausel muss individuell mit Microsoft verhandelt werden.

Aktuelle Entwicklungen und Kundenresonanz

Auch wenn der Abschluss eines EAs für Kunden mit geringeren Volumina (aktuell cloud-only EAs und Enterprise Subscription Agreements ohne komplexe Zusatzvereinbarungen) seit Beginn 2025 nicht mehr möglich ist, gleicht das Angebot des MCA-E insbesondere im On-premises-Bereich derzeit noch nicht dem Umfang des EAs und stellt für Großkunden keine echte Alternative dar. Selbst die Microsoft Ansprechpartner sind aktuell noch nicht aussagefähig über die genaue Roadmap des MCA-E. Die Erweiterungen erfolgen alle sechs Monate, ohne allerdings vorab bekannt zu geben, welche Features und Angebote hinzukommen werden.

Größere Kunden werden daher beim Vertragsende des EA derzeit noch nicht zum Wechsel auf das MCA-E gedrängt. Stattdessen können ihren EA verlängern und decken lediglich die Azure Services über den MCA-E ab, allerdings strebt Microsoft hierbei den Abschluss eines EA-direct an, also ohne einen CSP-Partner. Dabei fallen im EA-direct die Verantwortung und Arbeiten, die bisher durch einen CSP-Partner erledigt wurden, nun zurück zum Kunden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und, ob der EA-direct als Zwischenschritt zum MCA-E zu verstehen ist.

Unsere Empfehlung: Beobachten sie kontinuierlich die Weiterentwicklungen des MCA-E, um sich möglichst gut auf Ihre nächste Vertragsverlängerung vorzubereiten und potenzielle Handlungsoptionen zu erarbeiten. Zudem sollten Sie sich auf einen möglichen Abschluss des EA-direct vorbereiten, auch wenn das MCA-E bei der nächsten Verlängerung noch nicht relevant ist. Gerne stehen wir Ihnen dabei für weitere Fragen zu diesem Thema unter mail@complion.de zur verfügung.


Verfasserin: Jessica Loi Müller