Die Zukunft der Informationsfreiheit in Deutschland - zwischen Reformbedarf und Digitalisierung

01/10/2025

Die Zukunft der Informationsfreiheit in Deutschland - zwischen Reformbedarf und Digitalisierung

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bleibt bestehen – das ist die zentrale Botschaft, die nach Widerstand von unter anderem FragDenStaat, in der Öffentlichkeit hängen blieb (Quelle). Doch das allein reicht nicht aus. Vielmehr stellt sich die Frage, wie die Koalition das Gesetz modernisieren will, um sowohl Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung einen Mehrwert zu bieten. Denn im Koalitionsvertrag heißt es unmissverständlich:

„Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ (Quelle)

Angesicht des technologischen Wandels erscheint eine Reform überfällig. Digitale Technologien und Künstliche Intelligenz entwickeln sich sprunghaft weiter. Das IFG muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen.

Was regelt das Informationsfreiheitsgesetz?

Seit 2006 gewährt das IFG gewährt das Recht, Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes zu erhalten. Das Ziel ist es, staatliches Handeln transparent zu machen, demokratische Beteiligung zu fördern und Vertrauen in öffentliche Institutionen zu stärken. Dabei gilt: Informationen müssen auf Antrag herausgegeben werden, es sei denn, es bestehen schutzwürdige Ausnahmen - etwa im Bereich des Datenschutzes, bei Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder wenn die innere Sicherheit bedroht ist (Quelle).

Chancen und Risiken einer Reform

In der Praxis zeigt sich: Das IFG hat in den vergangenen Jahren zu mehr Transparenz beigetragen, etwa durch Anfragen von Journalistinnen, NGOs und interessierten Bürgern. Doch zugleich gibt es strukturelle Defizite: Lange Bearbeitungszeiten, intransparente Ablehnungen, fehlende Digitalisierung oder komplizierte Antragsverfahren erschweren den Zugang zu Informationen.

Eine Reform bietet vielfältige Chancen:

  • Digitale Prozesse können Anfragen schneller und effizienter bearbeiten lassen.
  • Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz kann Verwaltungsmitarbeitende bei der Durchsicht großer Aktenmengen unterstützen, sensible Informationen markieren oder ähnliche Anfragen automatisiert clustern.
  • Durch die proaktive Veröffentlichung bestimmter Dokumente könnten viele Informationsbedarfe bereits im Vorfeld gedeckt werden - ohne aufwändige Einzelanfragen.

Doch es bestehen auch Risiken:

  • Die Nutzung von KI darf nicht dazu führen, dass menschliche Entscheidungen ersetzt werden - insbesondere bei der Abwägung zwischen Transparenz und Datenschutz.
  • Die digitale Zugänglichkeit muss inklusiv gestaltet sein, um Menschen ohne digitale Vorkenntnisse nicht auszuschließen.
  • Eine Reform darf nicht im politischen Klein-Klein stecken bleiben - sie erfordert klare Zuständigkeiten, Ressourcen und rechtliche Rahmenbedingungen.

Impulse aus der ICIC-Konferenz 2025 in Berlin

Bei der diesjährigen Eröffnung der Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (ICIC) in Berlin stellte die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, konkrete Vorstellungen für eine zukunftsfähige Informationsfreiheit in Deutschland vor (Quelle).

Im Mittelpunkt standen dabei:

  • der Ausbau digitaler Prozesse zur Vereinfachung und Beschleunigung von IFG-Anfragen;
  • ein niedrigschwelliger Zugang zu Informationen, der sowohl technisch als auch sprachlich verständlich gestaltet ist;
  • der Einsatz von KI zur Unterstützung von Verwaltungsmitarbeitenden - jedoch stets unter der Prämisse, dass die Entscheidung über die Herausgabe von Informationen nicht automatisiert erfolgt;
  • die Integration der Informationsfreiheit in die Gesamtstrategie zur Verwaltungsmodernisierung, um Synergien zu nutzen und Transparenz systematisch mitzudenken.

Fazit

Die Entscheidung, das Informationsfreiheitsgesetz nicht abzuschaffen, ist ein richtiger Schritt. Doch die eigentliche Arbeit steht noch aus. Eine umfassende Reform muss den veränderten technischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Sie sollte sowohl die Potenziale der Digitalisierung als auch die Anforderungen an Datenschutz und Teilhabe berücksichtigen.

Die Impulse aus der ICIC-Konferenz und die Aussagen im Koalitionsvertrag bieten eine solide Grundlage und Anlass zur Hoffnung. Jetzt gilt es, diese Ideen in konkrete gesetzgeberische und organisatorische Maßnahmen zu übersetzen.

Sowohl der Zugang zu amtlichen Daten nach dem Informationsfreiheitsgesetz als auch Auskunftsersuchen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordern definierte und etablierte Prozesse. In beiden Fällen geht es darum, Transparenz herzustellen sowie regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Wenn Sie Fragen zur praktischen Umsetzung von Auskunftsverfahren oder zur datenschutzkonformen Gestaltung interner Prozesse haben, unterstützt Sie COMPLION gerne mit fachlicher Beratung und praxistauglichen Lösungen.

Author: Henri Fild